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Babybegrüßungsgeld

Junge Familien liegen uns besonders am Herzen. Die Freuden, die Kinder ins Leben tragen, sind durch nichts zu ersetzen. Diese gibt es jedoch nicht ganz „umsonst“, denn es ist allgemein bekannt, dass Kinder „kosten“. Daher erlassen wir Ihnen für die Anschaffung der Erstausstattung Ihres Nachwuchses in einem ungekündigten Mietverhältnis 2 Monatsnettokaltmieten.

Füllen Sie den Antrag auf Babybegrüßungsgeld aus oder sprechen Sie uns an! Gern stehen wir Ihnen auch zur Klärung von Detailfragen, dem Umzug in eine größere Wohnung oder zu Fragen unserer sozialen Projekte zur Verfügung.